Begutachtungsentwurf – geplante Neuerungen
Aufgrund der gewerberechtlichen Trennung von „Personenbetreuern“ und „Vermittlungsagenturen“ („Organisation von Personenbetreuung“) sollen rechtliche Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Vermittlungsagenturen geschaffen werden. Ein Entwurf für die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung wurde am 24. August 2015 zur Begutachtung versandt. Die Begutachtungsfrist endet am 25. September 2015.
Dieser Begutachtungsentwurf findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW).
Informationen zum Begriff „Begutachtungsentwurf„ bzw. zum Begriff „Verordnung“ finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Begutachtungsentwurfs
Die wesentlichen Eckpunkte des Begutachtungsentwurfs lauten:
Ziele
- Festlegung von allgemeinen Pflichten für den zur Ausübung des Gewerbes der Organisation von Personenbetreuung Berechtigten
- Transparente Darstellung des Verhältnisses zwischen Vermittler und Personenbetreuer
- Transparente Darstellung des Verhältnisses zwischen Vermittler und betreuungsbedürftiger Person
Inhalt
- Erweiterung der Informationspflichten in Werbung und Geschäftsverkehr
- Regelung des Verhältnisses zwischen Vermittler und Personenbetreuer
- Präzisierung der Regelung des Verhältnisses zwischen Vermittler und betreuungsbedürftiger Person
Geplantes Inkrafttreten
- Inkrafttreten voraussichtlich ein Monat nach Ablauf des Tages der Kundmachung
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Quelle: www.help.gv.at
Die Abläufe und Verträge von 24h gut betreut Leonard KG entsprechen bereits heute vollinhaltlich diesen Entwürfen. Auch die sehr wesentliche Qualitätskontrolle wird von uns bereits heute in einem über den Entwurf hinausgehenden Umfang durchgeführt.